Antrag zur Einführung von Nachwahlen für bundesweite Gremien
Der nachfolgende Text gilt bereits als CTF-Strukturlückenfüllungsentscheidung.
Wir schlagen vor, innerhalb von 6.6 Personenwahlen StruPa den folgenden StruPa-Text anzufügen.
StruPa-Text
Nachwahlen bundesweiter Gremien Bundesweite Gremien, die nicht vollbesetzt sind, können aufgrund einer Selbsteinschätzung, ob sie als Gremium ihre Arbeit momentan noch erfüllen können, eine Nachwahl bei der jeweilig definierten Wahlleitung beantragen.
Die Wahlleitung darf diesen Antrag begründet ablehnen. Ein bindendes Stimmungsbild einfacher Mehrheit im FFF-Call kann diese Ablehnung überstimmen und die Wahlleitung zur Durchführung der Nachwahl beauftragen.
Bei der Nachwahl gelten für die nicht-besetzten Plätze alle Regelungen, die für eine (komplette) Neuwahl angesetzt sind. Zur Erfüllung der Quoten werden bestehende Mitglieder mit einbereichnet. Der Rhythmus von Neuwahlen bzw. Vertrauensvoten wird durch die Nachwahl nicht verändert.
Begründung
wir stehen kurz vor dem Burn-out.
die CTF-Arbeit findet in den letzten Monaten sehr an unseren Kapazitätengrenzen oder auch darüber hinaus (Nachtschichten waren nicht selten) statt. Deshalb wollen wir gerne eine Nachwahl starten. Diese ist zwar nirgends genau definiert, aber wir nutzen jetzt unsere CTF-StruPa-Lücken-Definitionsmacht einfach mal, weil wenn wir nicht bald Hilfe bekommen, wird uns allen die CTF etwas um die Ohren fliegen